Bei den Ausnahmen von 2G wurde die Sonderregelung für Minderjährige bis 17 Jahren bis zum 12. Januar 2022 verlängert. Sie sind – soweit Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen – nun auch über den Jahreswechsel hinaus von 2G ausgenommen. Sollte die Ausnahme nicht ein weiteres Mal verlängert werden, endet die Sonderregel nach dem 12. Januar.

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