Seit vergangener Woche entfällt nach der 3. Corona-Impfung sofort die Test-/ Testnachweis-Pflicht. Anders gesagt: Wer „geboostert“ ist, für den gilt 2G – ab dem ersten Impftag!
Außerdem wurde bei den Ausnahmen von 2G die Sonderregelung für Minderjährige bis 17 Jahren weiter verlängert. Sie sind – soweit Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen – nun auch weiterhin von 2G ausgenommen.